Datenschutz

Der Daten- und Persönlichkeitsschutz, die Aktenführung und Akteneinsicht sowie die Schweigepflicht richten sich nach:

  • dem Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungrechts (ATSG)
  • den Sozialversicherunggesetzen IVG, AVIG, SHG
  • dem kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).

Der Datenschutz und die Entbindung von der Schweigepflicht innerhalb von iiz aargau sind durch folgende Vereinbarungen geregelt:

  • Mit der Unterzeichnung der Einwilligungserklärung erklärt die Klientin/der Klient das Einverständnis zum Austausch von Personendaten.
  • Die mitarbeitenden Institutionen verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Commitments auf die durch den Steuerungsausschuss  von iiz aargau festgelegten Grundsätze.